Im Arbeitsrecht ist es besonders wichtig, auf die Einhaltung von Fristen zu achten. Wir beraten Sie über die Ausschlussfristen bei der Geltendmachung von Löhnen und Gehältern, über die Verjährung von Ansprüchen und vor allem über die Notfrist von 3 Wochen für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht nach Zugang einer Kündigung.
Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, hier erhalten Sie sofort kompetente Unterstützung und die rechtliche Vertretung vor allen Arbeitsgerichten.
Die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Frau Rechtsanwältin Görsdorf, berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich.