Wenn ein Angehöriger stirbt, entsteht häufig Streit über das Erbe und die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Daher garantiert häufig eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema:“ Erben und Vererben“ eine den eigenen Wünschen und Bedürfnissen entsprechende Erbfolgeregelung.
Im Gespräch mit Ihnen entwickeln wir gemeinsam die Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechende optimale Nachfolgeregelung unter Beachtung von familien- und steuerrechtlichen Zusammenhängen.
Gern bieten wir Ihnen in diesem Zusammenhang auch die Beratung und die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung an.